
Osaka - eine der größten Metropolen der Welt - ist 2025 zum zweiten Mal Gastgeberin der Expo. Unter dem Motto "Designing Future Society for Our Lives" werden rund 160 Nationen zeigen wie Technologie, Nachhaltigkeit und Gemeinschaft unser Leben in der Zukunft verbessern können.
Sondieren Sie gemeinsam mit anderen Unternehmen in den Wirtschaftsmetropolen Osaka, Koyoto, Nagoya und Kobe individuelle Geschäftschancen und erhalten Sie einen Einblick in die japanischen Geschäftsbereiche Maschinenbau, Automotiv, Robotik, Medizintechnik, Elektronik und der Lebensmittelindustrie. Im Rahmen von B2B-Gesprächen mit potenziellen japanischen Geschäftspartnern und Unternehmensbesuchen sowie eines Besuchs der Expo haben Sie die Möglichkeit, Ihr Netzwerk zu erweitern und neue Kontakte zu knüpfen.
Ankunft in Kyoto, Transfer zum Hotel und Check-In
Gemeinsames Abendessen
Kleines Japan-Briefing zu Wirtschaft und Businesskultur in Japan:
Schwerpunkt Teeproduktion und Marktinformationen
Besuch der Stadt Uji mit einer Teezeremonie und Informationen zur Teeproduktion in Japan, einschließlich Einblicken in die wirtschaftliche Bedeutung und Marktstrukturen der japanischen Teeindustrie.
Unternehmensbesuch in Kyoto (Fokus Seidenproduktion, SME Development Center)
Gemeinsames Willkommensdinner
Transfer mit dem Shinkansen nach Nagoya
2 Unternehmensbesuche in Nagoya (Fokus Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie, Maschinenbau und Robotik)
Transfer zurück zum Hotel nach Kyoto mit dem Shinkansen
Gemeinsames Abendessen
Genießen Sie einen ganzen Tag auf dem Expo-Gelände - Website der Expo Osaka 2025
Gemeinsames Abendessen mit Wirtschaftsförderung Higashi Osaka
Transfer mit dem Zug
2 Unternehmensbesuche in Kobe (Fokus Branche: Medizintechnik oder Schwerindustrie)
Transfer zurück zum Hotel nach Kyoto mit dem Shinkansen
Gemeinsames Abendessen
Transfer mit dem Zug
2 Unternehmensbesuche in Osaka (Fokus Branchen u.a. Elektronik und Elektrotechnik, Maschinenbau, Lebensmittelindustrie)
Transfer zurück zum Hotel nach Kyoto mit dem Shinkansen
Gemeinsames Abendessen
Abreise vom Flughafen Kansai (Transfer eigenständig)
Der Preis für die Teilnahme am Fachprogramm der „IHK-Unternehmensreise Japan“ beträgt 3.900 Euro (zzgl. MwSt.) bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Der konkrete Reisepreis kann daher erst errechnet werden, wenn die Anmeldezahlen feststehen.
- Sämtliche Transfers und Verpflegung - wie im Programm ausgewiesen - sind im Preis enthalten.
Individuelle Kosten sowie Flug- & Hotelkosten trägt jeder Teilnehmende selbst.
Hotelkosten - ohne Gewähr
Hotelkosten mit 7 Übernachtungen 1.300 Euro (inkl. Steuern, Gebühren und Frühstück)
Flugempfehlung und -kosten - ohne Gewähr
Mit All Nippon Airways ANA 1.600 Euro, tagesaktueller Preis am 13. Februar 2025
Hinflug am 7. Juni ab München Abflug 12:25 Uhr nach Osaka (Kansai) Ankunft 07:15 Uhr +1 /
Rückflug am 14. Juni ab Osaka (Kansai) Abflug 09:30 Uhr nach München Ankunft 16:35 Uhr +1
Gesamtpreis der Reise ca. 6.800 Euro (je nach Höhe der individuellen Kosten).
Bitte entscheiden Sie sich jetzt, die Flugpreise steigen täglich und auch Hotels- und Transfer sind nur bis zum Anmeldeschluss 4. April 2025 preislich optioniert.
Erklärung:
Der Reisepreis schließt die im Programm erwähnten Leistungen ein. Änderungen aus techn. oder nicht vorhersehbaren Gründen bleiben vorbehalten. Die Bezahlung werde ich nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld überweisen. Etwaige Überzahlungen werden Ihnen nach Endabrechnung zurückerstattet.
Stornierung:
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld behält sich die Weiterberechnung einer anteiligen Organisationsumlage vor, für den Fall, dass Sie von Ihrer Teilnahme zurücktreten.
- Bei einer Absage bis zum 26. März 2025 fallen keine Stornogebühren an.
- Vom 27. März bis 30. April 2025 haben Sie einen Rückzahlungsanspruch von 50% des Teilnahmebetrags.
- Ab 1. Mai 2025 bis Reisebeginn müssen wir das komplette Teilnahmeentgelt berechnen.

Kontakt: Jan Lutz Müller
Referatsleiter International
IHK Ostwestfalen Tel. 0521 554-101 j.mueller@ostwestfalen.ihk.de
Bitte wenden Sie sich an den Support.
Datenschutzhinweis gegenüber Teilnehmenden an Delegationsreisen in Drittländer gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Delegationsreisen. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Vertrag. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld benötigt Ihre Daten, um den Vertrag mit Ihnen abschließen zu können und die Delegationsreise nach Japan (5. bis 13. Oktober 2024) vorbereiten zu können.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521/554-0; E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de
Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragte
Herr Jan Wildemann - E-Mail: datenschutz@ibp-ihk.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden verarbeitet, um diese und zukünftige Delegationsreisen zu organisieren und durchzuführen. Folgende Daten werden erhoben:
- Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Anschrift
- Kommunikationsdaten.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO verarbeitet. Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer, bei denen kein angemessenes Datenschutzniveau besteht, beruht auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- die jeweilige Auslandshandelskammer
- ggf. die in dem Ankunftsland befindliche deutsche Botschaft
- ggf. in- und ausländische Ministerien
- ggf. in- und ausländische Kooperationspartner
- Unternehmen in dem Ankunftsland, mit denen Kontakte hergestellt werden sollen.
- Unsere Dienstleister für die technische Organisation haben Zugriff auf die Daten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Bei Reisen in ein Drittland ist die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten dorthin geplant. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Institutionen und Unternehmen in Drittländer besteht nur dann ein angemessenes Datenschutzniveau, wenn entsprechende Beschlüsse der EU-Kommission dazu vorliegen (z. B. USA: Privacy-Shield-Vereinbarung). Ist dies nicht der Fall, kann insofern eine erhöhte Gefahr nicht ausgeschlossen werden, dass Sie Ihre Datenschutzrechte nicht werden wahrnehmen und sich insbesondere nicht gegen unbefugte Offenbarung und Verarbeitung werden wehren können. Ferner werden deutsche Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit Beschwerden nicht nachgehen und diesen abhelfen können.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld im Zusammenhang mit der Delegationsreise erhobenen Daten werden nach der Erhebung für längstens 10 Jahre gespeichert. Das erfolgt zum Zweck der Kommunikation im Nachgang zur Delegationsreise und der Information über künftige Reisen in das betroffene Land oder in andere Zielregionen.
Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Quelle der Daten
Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Daten übermittelt, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Vertrag über Ihre Teilnahme an der Delegationsreise. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, ist Ihre Teilnahme nicht möglich.
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Straße 1 - 3
33602 Bielefeld
Durchführung:
Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan (AHK Japan)
Sanbancho KS Bldg. 5F
2-4 Sanbancho, Chiyoda-ku
Tokio 102-0075, Japan