Online-Informationsveranstaltung zur Neuordnung des Ausbildungsberufs Industriekaufmann/-frau

Montag, 13. Mai 2024, 15:00 bis 17:00 Uhr

Inhalt

Die Neuordnung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen. Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Im Rahmen der Informationsveranstaltung informieren wir über die wichtigsten Änderungen.

Unsere Referenten:

Simon Grupe, Referatsleiter Kaufmännische Berufe, DIHK und

Dirk Götte, Erich-Gutenberg-Berufskolleg in Bünde, Sachverständiger im Neuordnungsverfahren

 

Was ist neu?

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Über diese Positionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen

  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz.

Die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet (Dauer: 6 Monate) ist weiterhin vorgesehen.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:

  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.

Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) darauf vorbereitet werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Weitere Informationen können Sie der veröffentlichten Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 15. März 2024 entnehmen. 

 

Anmeldung

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Kontakt

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Björn Huxoll
Tel.: 0521 554-245
E-Mail: b.huxoll@ostwestfalen.ihk.de