Erfassung von Besucherdaten im Zuge der Corona-Pandemie

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld benötigt Ihre Kontaktdaten, um Besucher und Beschäftigte der IHK zu schützen, Infektionsketten nachvollziehen zu können und ggf. Kontaktpersonen von an Covid-19 erkrankten Personen ausfindig zu machen und rechtzeitig zu verständigen. Somit dient die Verarbeitung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen.

- Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen zu den Zutrittsvoraussetzungen - 

Hygiene- und Verhaltensvorschriften der IHK Ostwestfalen

  • Am Freitag, dem 20. August 2021 tritt landesweit eine neue CoronaSchutzverordnung in Kraft und damit die sogenannte 3G-Regelung.

Nur vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld für Prüfungen, Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen etc. betreten. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Dasselbe gilt für die von Covid-19 Genesenen, deren Genesung mindestens 11, aber nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.

Sowohl Impfung als auch Genesung müssen elektronisch (z. B. CovPass-App) oder durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.

Ein offizieller negativer Schnelltest reicht ebenfalls aus (maximal 48 Stunden alt). Ein PCR-Test ist nicht nötig. Das Testergebnis kann elektronisch oder als Ausdruck auf Papier vorgelegt werden.

 

  • Das Betreten der IHK ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet. In der gesamten IHK gilt für Besucher die Maskenpflicht.
  • Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln nach Betreten der IHK.
  • Bitte halten Sie zu den anderen Besuchern und Mitarbeitern*innen der IHK mindestens 1,5 Meter Abstand. Vermeiden Sie Gruppenbildung aller Art.
  • Bitte befolgen Sie das Wege- und Laufkonzept im IHK-Gebäude.
  • Bitte zeigen Sie Ihr Einlassticket/QR-Code beim Betreten der IHK am Eingang vor.