Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld benötigt Ihre Kontaktdaten, um Besucher und Beschäftigte der IHK zu schützen, Infektionsketten nachvollziehen zu können und ggf. Kontaktpersonen von an Covid-19 erkrankten Personen ausfindig zu machen und rechtzeitig zu verständigen. Somit dient die Verarbeitung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen.
- Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen zu den Zutrittsvoraussetzungen -
Hygiene- und Verhaltensvorschriften der IHK Ostwestfalen
Nur vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld für Prüfungen, Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen etc. betreten. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Dasselbe gilt für die von Covid-19 Genesenen, deren Genesung mindestens 11, aber nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.
Sowohl Impfung als auch Genesung müssen elektronisch (z. B. CovPass-App) oder durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.
Ein offizieller negativer Schnelltest reicht ebenfalls aus (maximal 48 Stunden alt). Ein PCR-Test ist nicht nötig. Das Testergebnis kann elektronisch oder als Ausdruck auf Papier vorgelegt werden.