
Im Vereinigten Königreich gelten für die Dienstleistungserbringung neue Regeln. Während einige Tätigkeiten nach wie vor nahezu ungehindert erbracht werden können, ist für andere ein Visum erforderlich. Und schließlich gibt es auch Tätigkeiten, die gar nicht mehr erbracht werden können.
Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Regelungen, z. B. zur ETA (Electronic Travel Authorisation), die für viele UK-Reisende beantragt werden muss. Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende nach Großbritannien und Nordirland entsenden, ohne Sanktionen zu riskieren.
Karl-Martin Fischer von Germany Trade & Invest, unser Experte zu diesem Thema, erklärt Ihnen in 70 Minuten die wichtigsten Regelungen zur Entsendung und gibt praktische Tipps für die Umsetzung. Ihre Fragen werden anschließend beantwortet.
Luisa Griese, Referentin International, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
• Überblick
• Besucher oder Dienstleister - Was ist der Zweck der Einreise?
• Die Besucherroute
• Die „Electronic Travel Authorisation (ETA)“
• Einreise mit Visum
• Im schlimmsten Fall: gar keine legale Einreise
• Steuern & Sozialversicherung
Karl-Martin Fischer, LL.M., Ausländisches Wirtschaftsrecht, GERMANY TRADE & INVEST

Karl-Martin Fischer, LL.M.
Ausländisches WirtschaftsrechtGERMANY TRADE & INVEST
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Kontakt:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Luisa Griese, Referentin International,
Tel.: 0521 554-250
E-Mail:l.griese@ostwestfalen.ihk.de
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld