
"Die e-Rechnung kommt" - Online Veranstaltung
Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Steuerberaterin Linda Barth von der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bielefeld wird am 17.06.2024 von 11 bis 12 Uhr in einem kostenlosen Webinar über die Neuerungen informieren und eventuellen Handlungsbedarf aufzeigen.
Referenteninformationen: Linda Barth LL.M., Steuerberaterin und Senior Managerin, KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Kontakt:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Kerstin Seitz
Tel.: 0521 554-160
E-Mail: k.seitz@ostwestfalen.ihk.de
Veranstalter:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1 - 3
33602 Bielefeld