Ursprungszeugnisse und IHK-Beglaubigung von Außenwirtschaftsdokumenten
16. September 2026 │ 9:00 bis 13:00 Uhr │ 80 Euro │ IHK-Akademie Ostwestfalen
Die Behörden vieler Nicht-EU-Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren amtliche Bescheinigungen, die von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt wurden. Oder Kunden wünschen sich, zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften, von der IHK bestätigte Dokumente. Bei den geforderten Dokumenten handelt es sich um Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware.
Sowohl durch neue nationale als auch internationale Vorschriften ergeben sich immer wieder Änderungen, die Auswirkungen auf die Ausstellung der IHK-Bescheinigungen: Änderungen der Ursprungsregeln, Bezeichnung der Ursprungsländer, Ausstellung der Ursprungsformulare haben.
Dozentin: Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, IHK Ostwestfalen
Veranstalter:
IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld