EU-KI-Verordnung, weitere Rechtsrahmen und erste Rechtsprechung – Was der Mittelstand jetzt wissen muss
Donnerstag, 09.07.2026, 10:00 - 11:15 Uhr, online
Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Vorschriften der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Doch der AI Act steht nicht allein – Unternehmen müssen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zahlreiche weitere Vorschriften beachten, wie z.B. die DSGVO, das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz oder das Urheberrecht.
Dr. Daniel Wittig, Fachanwalt für IT-Recht, gibt einen kompakten Überblick über die KI-Verordnung und beantwortet die wichtigsten Fragen:
- Welche KI-Systeme fallen unter die Verordnung – und in welche Risikokategorie?
- Welche Pflichten haben Sie als Anbieter oder Betreiber von KI?
- Welche Fristen und Sanktionen gelten?
- Welche weiteren Gesetze müssen Sie bei der KI-Nutzung beachten?
Termin: Donnerstag, 9. Juli 2026, 10:00 bis ca. 11:15 Uhr, online
Eine gemeinsame kostenfreie Veranstaltung der IHK Lippe zu Detmold und IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
Anmeldung und weitere Informationen: https://www.ihk.de/lippe-detmold/system/vstdetail-antrago/5374616/17646?terminId=17646
Kontakt:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Uwe Lück
Tel.: 0521 554-108
E-Mail: u.lueck@ostwestfalen.ihk.de
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld