EU-KI-Verordnung, weitere Rechtsrahmen und erste Rechtsprechung – Was der Mittelstand jetzt wissen muss

Donnerstag, 09.07.2026, 10:00 - 11:15 Uhr, online

Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Vorschriften der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Doch der AI Act steht nicht allein  – Unternehmen müssen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zahlreiche weitere Vorschriften beachten, wie z.B. die DSGVO, das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz oder das Urheberrecht.

Dr. Daniel Wittig, Fachanwalt für IT-Recht, gibt einen kompakten Überblick über die KI-Verordnung und beantwortet die wichtigsten Fragen:

  • Welche KI-Systeme fallen unter die Verordnung – und in welche Risikokategorie?
  • Welche Pflichten haben Sie als Anbieter oder Betreiber von KI?
  • Welche Fristen und Sanktionen gelten?
  • Welche weiteren Gesetze müssen Sie bei der KI-Nutzung beachten?

Termin: Donnerstag, 9. Juli 2026, 10:00 bis ca. 11:15 Uhr, online

Eine gemeinsame kostenfreie Veranstaltung der IHK Lippe zu Detmold und IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. 

Anmeldung und weitere Informationen: https://www.ihk.de/lippe-detmold/system/vstdetail-antrago/5374616/17646?terminId=17646
 

Kontakt:

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Uwe Lück
Tel.: 0521 554-108
E-Mail: u.lueck@ostwestfalen.ihk.de

Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

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