Digitale Barrierefreiheit & BFSG – Was jetzt auf Unternehmen zukommt


Dienstag | 17. Juni 2025 | 10:00 Uhr

Digital

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit neue, verbindliche Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen vieler Unternehmen. 

Doch was genau steckt dahinter? Wer ist betroffen? Und wie gelingt die praktische Umsetzung?

Zu Beginn gibt Frau Carola Sieling, Fachanwältin für IT-Recht (Kanzlei Sieling, Paderborn), einen kompakten rechtlichen Impuls, indem sie die zentralen Inhalte und Pflichten des BFSG praxisnah einordnet. Im Anschluss zeigt die Gutwerker Digitalagentur, was das Gesetz konkret für Ihre Website, Ihren Webshop oder Ihre App bedeutet – mit einem klaren Fokus auf pragmatische Lösungsansätze für Unternehmen.

Warum sich eine Teilnahme für Sie lohnt: Digitale Barrierefreiheit ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein echter Mehrwert. Sie
•           erweitert Ihre Zielgruppen,
•           verbessert die Nutzerfreundlichkeit,
•           steigert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen,
•           erhöht die Verweildauer auf Ihrer Website und
•           trägt zu einem positiven Markenimage bei.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Websites, Anwendungen und digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten und Einschränkungen zugänglich sind. Es geht nicht nur darum, digitale Barrieren zu beseitigen, sondern auch darum sicherzustellen, dass alle Menschen digitale Inhalte vollumfänglich nutzen können.
 

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Kontakt

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Zweigstelle Paderborn + Höxter
Daniel Beermann
Tel.: 05251 1559-19
E-Mail: d.beermann@ostwestfalen.ihk.de