Ein Thema mit welchem sich jeder Arbeitgeber auseinandersetzen muss, sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. In den überwiegenden Fällen bereitet der sog. „gelbe Schein“ keine Probleme. In dem einen oder anderen Fall stellt sich allerdings die Frage, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechtigt ist. Wie kann mit einer zweifelhaften „AU“ umgegangen werden?
Dozent: Dr. Christoph Meyer-Rahe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Diekmeyer Wagenknecht Nordmeyer, Bielefeld
Kontakt:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Kerstin Seitz
Tel.: 0521 554-160
E-Mail: k.seitz@ostwestfalen.ihk.de
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1 - 3
33602 Bielefeld