Die EUDR wird konkret: Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die Anforderungen für große und mittlere Unternehmen. Für viele Klein- und Kleinstunternehmen greifen die Regelungen ab dem 30. Juni 2027. Zugleich gibt es neue Vereinfachungen, die insbesondere Unternehmen in nachgelagerten Lieferketten entlasten sollen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen - und worauf sollten Sie sich jetzt einstellen? In unserem gemeinsamen Webinar mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte erhalten Sie einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand der Verordnung. Wir ordnen die Fristen ein, erläutern Rollen und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette und zeigen, welche Pflichten für Marktteilnehmer, Händler und nachgelagerte Unternehmen gelten. Außerdem geht es um mögliche Erleichterungen, praktische Schritte zur Vorbereitung und kostenlose Unterstützungsangebote.
Unternehmen sollten die geltenden Fristen derzeit als Planungsgrundlage nehmen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Zuständigkeiten, Lieferketten und erforderliche Prozesse zu prüfen und sich gezielt vorzubereiten.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die Rohstoffe oder Erzeugnisse aus Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja, Palmöl oder Rindern importieren, verarbeiten, handeln oder exportieren.
Termin: Dienstag, 24. November 2026 | 10:00 - 11:30 Uhr
Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenfrei.
Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung der IHK Lippe zu Detmold und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
Kontakt:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Benjamin Schattenberg
Tel.: 0521 554-223, E-Mail: b.schattenberg@ostwestfalen.ihk.de
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1 - 3
33602 Bielefeld