Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 17.11. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – und damit am 18.11.2023 in Kraft getreten. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren.
Insbesondere kommen auf Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) bzw. von mehr als 2,5 GWh umfangreiche Anforderungen zu. Je nach Höhe des Gesamtendenergieverbrauches müssen Unternehmen u. a. ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen bzw. alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen. Hierzu sind vielfältige Daten zu erfassen und technisch realisierbare Endenergieeinsparmaßnahmen oder Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung zu identifizieren.
Die betroffenen Unternehmen sind zudem verpflichtet, sich die Vollständigkeit und Richtigkeit von Umsetzungsplänen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.
Wir möchten Ihnen gemeinsam mit der IHK Lippe zu Detmold in einer kostenlosen, digitalen Veranstaltung einen Überblick über die aktuellen Regelungen geben. Als Expertin haben wir Rechtsanwältin Jacqueline Anni Rothkopf von Ritter Gent Collegen (Hannover) eingeladen.
Bitte wenden Sie sich an den Support.
Kontakt:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Arne Potthoff
Tel.: 0521 554-222
E-Mail:a.potthoff@ostwestfalen.ihk.de
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld