
Carnets / das neue eCarnet
Zoll-Dokument für die vorübergehende Warenausfuhr
Termin: 10. August 2023 - 10 bis 12 Uhr - online via MS-Teams
Die vorübergehende Ausfuhr von Waren, ist immer beim Zoll anzumelden: Ausfuhr aus der EU, Einfuhr im Verwendungsland (Zahlung von Zollsicherheiten), Ausfuhr aus dem Verwendungsland, Wiedereinfuhr in die EU. "Mal eben als Handgepäck" Waren zum Kunden mitnehmen - das geht nicht so einfach.
Carnets erleichtern die Zollformalitäten, z. B. komplexe Zollanmeldungen entfallen.
Doch wann und wie dürfen Carnets genutzt werden?
In der Veranstaltung werden die rechtlichen Voraussetzungen erläutert und das neue eCarnet-Verfahren vorgestellt.
Dozentin

Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und Außenwirtschaft der IHK Ostwestfalen
Die Registrierung ist bereits geschlossen. Bitte wenden Sie sich an Manuel Kauf, Tel.: 0571 3853827, E-Mail: m.kauf@ostwestfalen.ihk.de
Kontakt:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Martina Wiebusch
Tel.: 0521 554-232
E-Mail: m.wiebusch@ostwestfalen.ihk.de
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Straße 1 - 3
33602 Bielefeld