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Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - Das System der CO2-Grenzausgleichsabgabe - Online -

12.09.2023 | 15:00 Uhr

CBAM betrifft den Import von bestimmten Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Betroffen sind alle Unternehmen in der EU, die Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff importieren. Maßgeblich ist die für den Import verwendete Zolltarifnummer. Da es bislang keine Bagatellgrenzen gibt, sind auch Importeure mit geringen Mengen betroffen. Bereits ab dem 1. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase, werden diesbezüglich erste Meldepflichten auf Unternehmen zukommen. Während dieser Phase müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht (erstmalig bis spätestens zum 31. Januar 2024) – sog. CBAM-Bericht – einreichen. Ab dem 1. Januar 2026 ist die vollständige Umsetzung geplant. Ab diesem Zeitpunkt kommen weitere weitreichendere Verpflichtungen auf Unternehmen zu. Gemeinsam mit der IHK Lippe zu Detmold geben wir in der kostenfreien Online-Veranstaltung einen Überblick über die neuen Verpflichtungen – und wie die Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden können.

speaker

Stephan Freismuth

Director Indirect Tax Services, Trade & Customs,
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (München)
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Kontakt:

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Arne Potthoff
Tel.: 0521 554-222
E-Mail:a.potthoff@ostwestfalen.ihk.de

Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

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