Das neues Stiftungsrecht ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und wurde sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene neugestaltet. Der Gesetzgeber zielt dabei auf die Erweiterung von Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsfreiräumen ab, aber auch auf mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Stiftungen.
Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel (Foto-Quelle: Fotograf: Sven Lorenz)
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